ICA-2024-08 Anhörung in Paris am 31. Oktober
Die nächste Anhörung des Internationalen Berufungsgerichts findet in Paris statt:
Fall ICA-2024-08: Berufung von Miguel Gayoso Vazquez gegen die Entscheidung Nr. 1 vom 30. Juni 2024, getroffen von den Rennkommissaren des Events in Matschenberg (Deutschland), das zur FIA Europameisterschaft im Autocross 2024 zählt.
Während des Events am 30. Juni 2024 kam es in Matschenberg (Deutschland) zu einer Kollision zwischen Miguel Gayoso Vazquez (Fahrer Nr. 301) und einem weiteren Konkurrenten (Fahrer Nr. 306). Trotz des Vorfalls belegte Miguel Gayoso Vazquez in der vorläufigen Wertung den ersten Platz. Am Ende des Rennens verhängte der Rennleiter jedoch eine schwarze Flagge gegen Miguel Gayoso Vazquez wegen gefährlichen Verhaltens, was zu seiner Disqualifikation führte (Entscheidung Nr. 10).
Im Anschluss legte Miguel Gayoso Vazquez gegen Entscheidung Nr. 10 Einspruch ein, der jedoch von den Rennkommissaren abgewiesen wurde. Am selben Tag informierte Miguel Gayoso Vazquez die Rennkommissare über seine Absicht, gegen deren Entscheidung Berufung einzulegen.
Am 4. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer die Berufung gegen die Entscheidung der Rennkommissare beim Internationalen Berufungsgericht ein.
Wann: 09:00 Uhr, Donnerstag, 31. Oktober 2024
Wo: FIA – 8 place de la Concorde – 75008 Paris (Salle du Comité, 5. Etage).
Die Entscheidung wird so schnell wie möglich nach der Anhörung veröffentlicht.
Für eine Akkreditierung müssen Anfragen per E-Mail an die FIA-Pressestelle ([email protected]) gesendet werden, und zwar auf offiziellem Briefpapier der Publikation oder des Mediums, das die Akkreditierung anfordert. Der Antrag muss spätestens am Dienstag, den 29. Oktober 2024, um 17:00 Uhr (französische Zeit) eingehen.
Der Akkreditierungsantrag muss von dem Chefredakteur oder dem Leiter einer Abteilung (bitte angeben, welche) der betreffenden Publikation oder des Mediums unterzeichnet sein. Er muss folgende Informationen enthalten:
i) die Anhörung und das Datum, für das die Akkreditierung beantragt wird;
ii) den Namen des Journalisten und eine Fotokopie seiner gültigen Presseausweis;
iii) die E-Mail-Adresse, an die die FIA eine Antwort schicken kann.